Norm
StVO §11 Abs1Rechtssatz
Sind die beiden linken Fahrstreifen vor der Kreuzung durch Richtungspfeile für den Linkseinbiegeverkehr gekennzeichnet und werden sie als solche somit nach der Kreuzung nicht mehr fortgesetzt, so stellt das Linkslenken des Fahrzeuges von dem durch Richtungspfeile für den Geradeausverkehr markierten zweiten Fahrstreifen vor der Kreuzung keinen Wechsel eines Fahrstreifens dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0073697Dokumentnummer
JJR_19751029_OGH0002_0080OB00209_7500000_003