RS OGH 1986/10/16 7Ob190/75, 6Ob519/85

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Veröffentlicht am 30.10.1975
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Rechtssatz

Eine Forderung, der durch das Gesetz das Klagerecht versagt ist, wird nicht dadurch klagbar, daß für sie ein Wechsel gegeben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0033666

Dokumentnummer

JJR_19751030_OGH0002_0070OB00190_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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