Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0030270Dokumentnummer
JJR_19751030_OGH0002_0020OB00192_7500000_001