RS OGH 1975/10/30 2Ob192/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1975
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Norm

ABGB §1323 B
ABGB §1323 F

Rechtssatz

Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 192/75
    Entscheidungstext OGH 30.10.1975 2 Ob 192/75
    Veröff: ZVR 1976/203 S 216

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0030270

Dokumentnummer

JJR_19751030_OGH0002_0020OB00192_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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