RS OGH 2021/3/29 12Os126/75, 15Os56/11s, 11Os84/15k, 11Os26/21i

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Veröffentlicht am 11.11.1975
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Norm

StGB §40
StPO aF §281 Abs1 Z11
StPO §283

Rechtssatz

Welche Gesamtstrafe im Einzelfall innerhalb der Grenzen des § 31 StGB angemessen erscheint und ob eine Zusatzstrafe zu verhängen oder von einer solchen abzusehen ist, unterliegt nur der Anfechtung mit Berufung, nicht aber einer solchen mit Nichtigkeitsbeschwerde.Welche Gesamtstrafe im Einzelfall innerhalb der Grenzen des Paragraph 31, StGB angemessen erscheint und ob eine Zusatzstrafe zu verhängen oder von einer solchen abzusehen ist, unterliegt nur der Anfechtung mit Berufung, nicht aber einer solchen mit Nichtigkeitsbeschwerde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091447

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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