RS OGH 1975/11/13 7Ob173/75

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Veröffentlicht am 13.11.1975
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Norm

VersVG §12 Abs1

Rechtssatz

Für den Eintritt des Deckungsanspruches, sohin auch für den Verjährungsbeginn ist nur entscheidend, ab wann der Versicherungsnehmer diesen Anspruch zu erheben berechtigt war, nicht hingegen eine schon früher bestandene Bereitschaft des Versicherers, ihn zu erfüllen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0080139

Dokumentnummer

JJR_19751113_OGH0002_0070OB00173_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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