Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Zu den fixen Haushaltskosten können nicht gegenüber einem Urlaub zu zweit verhältnismäßig höhere Urlaubsauslagen und dergleichen gezählt werden, da diese nicht den "Haushalt" betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0031650Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0020OB00204_7500000_001