RS OGH 1975/11/13 13Os85/75

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Veröffentlicht am 13.11.1975
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Norm

StGB §6 A3
StGB §80 B

Rechtssatz

Es ist heute jedem Kraftfahrzeuglenker geläufig, daß Zusammenstöße zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger wiederholt zu unberechenbaren Verletzungen des Fußgängers auch mit letalen Spätfolgen führen können; ein solcher Erfolg ist daher nach den Erfahrungen des täglichen Lebens auf dem Sektor des Straßenverkehrs im Sinne des § 6 Abs 1 StGB vorhersehbar (hier: Weichteilverletzungen des Fußgängers, die später infolge unfallsbedingter Verstopfung der Lungenschlagader zum Tode führten).

Entscheidungstexte

  • 13 Os 85/75
    Entscheidungstext OGH 13.11.1975 13 Os 85/75

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089004

Dokumentnummer

JJR_19751113_OGH0002_0130OS00085_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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