RS OGH 1975/11/13 7Ob173/75

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Veröffentlicht am 13.11.1975
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Norm

VersVG §12
VersVG §149

Rechtssatz

Mit dem Eintritt der Möglichkeit zur Geltendmachung des Rechtsschutzanspruches, der die Abwehr der Forderungen des geschädigten Dritten gegen den Versicherungsnehmer beinhaltet, nimmt nicht auch für den Befreiungsanspruch die Verjährungsfrist ihren Anfang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0080064

Dokumentnummer

JJR_19751113_OGH0002_0070OB00173_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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