Norm
ABGB §1299 FRechtssatz
Wurde dem Baggerunternehmer vor Arbeitsbeginn zwar bekanntgegeben, daß im Bereich der Arbeitsstelle ein Starkstromkabel verlegt ist, nicht aber dessen (unbekannte) genaue Lage, so ist er nach § 1299 ABGB verpflichtet, beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Erkundigungen über die genaue Lage dieses Kabels einzuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0026434Dokumentnummer
JJR_19751118_OGH0002_0050OB00209_7500000_001