RS OGH 1975/11/18 5Ob209/75

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Veröffentlicht am 18.11.1975
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Norm

ABGB §1299 F
ABGB §1299 G

Rechtssatz

Wurde dem Baggerunternehmer vor Arbeitsbeginn zwar bekanntgegeben, daß im Bereich der Arbeitsstelle ein Starkstromkabel verlegt ist, nicht aber dessen (unbekannte) genaue Lage, so ist er nach § 1299 ABGB verpflichtet, beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Erkundigungen über die genaue Lage dieses Kabels einzuholen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 209/75
    Entscheidungstext OGH 18.11.1975 5 Ob 209/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0026434

Dokumentnummer

JJR_19751118_OGH0002_0050OB00209_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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