Norm
JN §58Rechtssatz
1.) Das Interesse an der Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses ist unter sinngemäßer Anwendung des § 58 Abs 2 JN zu berechnen.1.) Das Interesse an der Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses ist unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 58, Absatz 2, JN zu berechnen.
2.) Keine Bindung an eine Streitwertfestsetzung, die ohne Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 54 - 60 JN erfolgte.2.) Keine Bindung an eine Streitwertfestsetzung, die ohne Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Paragraphen 54, - 60 JN erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0042257Dokumentnummer
JJR_19751118_OGH0002_0040OB00064_7500000_001