RS OGH 2025/4/25 4Ob61/75; 9ObA92/87; 6Ob542/94; 8ObA177/00p; 8ObA209/02x; 8ObA6/25b

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Veröffentlicht am 18.11.1975
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Rechtssatz

Im Außenverhältnis ist lediglich relevant, ob die rechtsgeschäftliche Erklärung vom zuständigen Organ abgegeben wurde, nicht auch ob diese Erklärung im Innenverhältnis auf einem satzungsgemäßen Beschluß beruht (Hier Kündigung durch Verwaltungsausschuß einer Sparkasse).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0009126

Im RIS seit

18.11.1975

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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