RS OGH 1975/11/19 11Os112/75

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Veröffentlicht am 19.11.1975
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Rechtssatz

Die in der Überschrift des § 81 StGB gebrauchten verba legalia "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" beinhalten nur eine Sammelbezeichnung für die sodann beschriebenen, jedoch unterschiedlichen und durchaus eigenständigen Deliktsfälle der Z 1 und Z 2.Die in der Überschrift des Paragraph 81, StGB gebrauchten verba legalia "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" beinhalten nur eine Sammelbezeichnung für die sodann beschriebenen, jedoch unterschiedlichen und durchaus eigenständigen Deliktsfälle der Ziffer eins und Ziffer 2,

Entscheidungstexte

  • 11 Os 112/75
    Entscheidungstext OGH 19.11.1975 11 Os 112/75
    Veröff: ZVR 1976/33 S 25 (mit Glosse von Melnizky)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092502

Dokumentnummer

JJR_19751119_OGH0002_0110OS00112_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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