RS OGH 1979/10/18 7Ob227/75, 7Ob45/79

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Veröffentlicht am 27.11.1975
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Rechtssatz

Unter dem Begriff der "Verteidigung" in § 150 Abs 1 VersVG ist auch die Abwehr einer Gegenforderung zu verstehen, die der Dritte in einem über Klage des Versicherungsnehmers gegen ihn anhängigen Zivilprozeß compensando einwendet.Unter dem Begriff der "Verteidigung" in Paragraph 150, Absatz eins, VersVG ist auch die Abwehr einer Gegenforderung zu verstehen, die der Dritte in einem über Klage des Versicherungsnehmers gegen ihn anhängigen Zivilprozeß compensando einwendet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0081123

Dokumentnummer

JJR_19751127_OGH0002_0070OB00227_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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