Norm
ABGB §1315 IVRechtssatz
Eine Sendeanlage ist kein gefährlicher Betrieb; dies gilt auch dann, wenn sie durch eine Blitzschutzanlage, durch die die elektrische Energie des Blitzes fortgeleitet und vernichtet werden soll, gesichert werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029951Dokumentnummer
JJR_19751203_OGH0002_0010OB00307_7500000_009