RS OGH 1975/12/3 4ZR114/74

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Veröffentlicht am 03.12.1975
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Norm

VersVG §1

Rechtssatz

Eine Deckungszusage bleibt dann wirkungslos, wenn die Beteiligten davon ausgehen, daß der begehrte Versicherungsschutz bereits auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages besteht, oder wenn von einer zur Herabminderung des Versicherungsschutzes beantragten Vertragsänderung eine Deckungszusage über Versicherungsschutz abgegeben wird, der ohnehin auf Grund des abgeschlossenen und noch nicht abgeänderten Versicherungsvertrages besteht.

Veröff: VersR 1976,160

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0103630

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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