RS OGH 2022/4/27 7Ob259/75, 7Ob514/76, 3Ob653/76 (3Ob654/76), 5Ob672/80, 1Ob807/82 (1Ob808/82), 1Ob6

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1975
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein freundschaftlicher, jedoch harmloser Umgang mit einer Person des anderen Geschlechtes bildet keine Verletzung der ehelichen Treuepflicht, wenn er sich im Rahmen der Sitte und des Anstandes hält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056600

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten