Norm
ABGB §933 IRechtssatz
Ersatzansprüche des vom Lieferanten mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen der Kunden beauftragten Verkäufers gegen den auftraggebenden Lieferanten unterliegen den Verjährungsvorschriften und nicht den Fristenregelungen des Gewährleistungsrechts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018801Dokumentnummer
JJR_19751216_OGH0002_0030OB00134_7500000_002