RS OGH 1975/12/16 4Ob359/75

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Veröffentlicht am 16.12.1975
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Norm

AO §53
AO §55c Abs2
  1. AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Die Passivlegitimation für einen bereits bestehenden Anspruch gegen den Ausgleichsschuldner bleibt zwar auch während des Liquidationsausgleichs gegeben, doch ergibt sich daraus noch nicht die Berechtigung eines Unterlassungsanspruches gegen ihn, wenn dieser Anspruch auf Wettbewerbsverstösse bei Durchführung der Geschäftsabwicklung durch Veräußerung des Vermögens gestützt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0051967

Dokumentnummer

JJR_19751216_OGH0002_0040OB00359_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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