Norm
ABGB §372 IIbRechtssatz
Der Pächter einer Fischereinutzung hat als Rechtsbesitzer die Befugnis, sich nach Übergabe des Pachtgegenstandes gegen Eingriffe in sein Recht mit unmittelbare Klage gegen den Störer zur Wehr zu setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011014Dokumentnummer
JJR_19751216_OGH0002_0040OB00628_7500000_001