Norm
GmbHG §2 Abs2Rechtssatz
§ 2 Abs 2 GmbHG ist vor allem eine Schutzbestimmung zugunsten des Dritten, der im Vertrauen auf die Existenz der Gesellschaft abgeschlossen hat und dem durch diese Vorschrift ein Vertragspartner geschaffen werden soll, aber auch eine Schutzbestimmung für die zu gründende Gesellschaft selbst (SZ 31/11).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0059609Dokumentnummer
JJR_19751219_OGH0002_0010OB00312_7500000_002