RS OGH 1976/1/7 10Os151/75

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Veröffentlicht am 07.01.1976
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Norm

StGB §7 Abs2
StGB §297

Rechtssatz

Das Erfordernis, daß die dem Verleumdeten fälschlich angelastete Handlung mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, stellt weder eine "objektive Bedingung erhöhter Strafbarkeit" noch eine schwerere Strafe nach sich ziehende "besondere Folge der Tat" im Sinne des § 7 Abs 2 StGB.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 151/75
    Entscheidungstext OGH 07.01.1976 10 Os 151/75
    Veröff: EvBl 1976/206 S 409 = SSt 47/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089525

Dokumentnummer

JJR_19760107_OGH0002_0100OS00151_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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