Norm
StGB §108Rechtssatz
Vorweisung eines fremden, auf eine Erwachsene lautenden Meldezettels durch eine Jugendliche bei Polizeikontrolle, um die weitere unbeanstandete Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht zu erschleichen, ist Täuschung gemäß § 108 StGB.Vorweisung eines fremden, auf eine Erwachsene lautenden Meldezettels durch eine Jugendliche bei Polizeikontrolle, um die weitere unbeanstandete Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht zu erschleichen, ist Täuschung gemäß Paragraph 108, StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093302Dokumentnummer
JJR_19760107_OGH0002_0100OS00150_7500000_002