RS OGH 1976/1/8 13Os186/75 (13Os187/75, 13Os188/75)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.1976
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Norm

EheG §23
StPO §183 Abs1
StVG §100

Rechtssatz

Der bloße Verdacht, ein Untersuchungsgefangener wollte durch die begehrte Eheschließung während der Haft nur eine Staatsbürgerschaftsehe eingehen, stellt für sich allein noch keine ausreichende Grundlage für die Abweisung des Antrags dar; die Prüfung, ob unter den gegebenen Umständen eine Eheschließung vorgenommen oder abgelehnt werden soll, obliegt vielmehr dem zuständigen Standesbeamten.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 186/75
    Entscheidungstext OGH 08.01.1976 13 Os 186/75
    Veröff: EvBl 1976/210 S 413

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0056041

Dokumentnummer

JJR_19760108_OGH0002_0130OS00186_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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