Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Der ausführende Unternehmer ist im Rahmen einer Diligenzpflicht gemäß § 1299 ABGB verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Beschädigung von Kabeleinbauten zu treffen und seinem Baggerführer die entsprechenden Anweisung zu erteilen.Der ausführende Unternehmer ist im Rahmen einer Diligenzpflicht gemäß Paragraph 1299, ABGB verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Beschädigung von Kabeleinbauten zu treffen und seinem Baggerführer die entsprechenden Anweisung zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015