RS OGH 1976/1/28 9Os158/75, 10Os154/85, 6Ob553/92

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Veröffentlicht am 28.01.1976
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Norm

StPO §41 Abs3

Rechtssatz

Mit der aktenkundig gewordenen Bevollmächtigung eines Verteidigers wird die amtswegige Beigebung und Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 3 StPO von selbst hinfällig, ohne daß es einer besonderen Enthebung bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098065

Dokumentnummer

JJR_19760128_OGH0002_0090OS00158_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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