Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Wenn der Besteller die Behebung der Mängel durch den Unternehmer nicht mehr zulässt, aber auch keine gesetzmäßigen Konsequenzen aus der bisherigen Nichtbehebung der Mängel zieht, kann er die Bezahlung des einem berechtigten Preisminderungsanspruch entsprechend verringerten Werklohnes nicht mit der Begründung verweigern, das Werk sei noch nicht vollendet (vgl dazu SZ 39/208).Wenn der Besteller die Behebung der Mängel durch den Unternehmer nicht mehr zulässt, aber auch keine gesetzmäßigen Konsequenzen aus der bisherigen Nichtbehebung der Mängel zieht, kann er die Bezahlung des einem berechtigten Preisminderungsanspruch entsprechend verringerten Werklohnes nicht mit der Begründung verweigern, das Werk sei noch nicht vollendet vergleiche dazu SZ 39/208).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021948Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016