Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Soweit der Schädiger den Wert der entgangenen Arbeitsleistung des getöteten Ehegatten für die Fertigstellung des als Erfüllung der Pflicht zur Beistellung einer gemessenen Ehewohnung anzusehenden Hausbaues zu ersetzen hat, ist es unmaßgeblich, ob sich die geschädigte Ehegattin zum Hausbau gewerblicher oder privater Arbeitskräfte bedient hat; zu ersetzen sind die für die Fertigstellung des Hauses tatsächlich aufgewendeten Kosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031659Dokumentnummer
JJR_19760205_OGH0002_0020OB00275_7500000_001