RS OGH 1988/11/16 4Ob80/75, 9ObA515/88

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Veröffentlicht am 17.02.1976
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Rechtssatz

Die normative Wirkung KollV Bestimmung ergibt sich nicht aus ihrer Einreihung im KollV, weil oft ein und derselbe Satz eines Kollv zum Teil normative, zum Teil schuldrechtliche Wirkung entfaltet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0050868

Dokumentnummer

JJR_19760217_OGH0002_0040OB00080_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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