RS OGH 1976/2/17 4Ob80/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1976
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Norm

ArbVG §2 Abs2
ArbVG §11 Abs1
DO.A §36 Abs4

Rechtssatz

1. Die kollektivvertragliche Verpflichtung des Dienstgebers (§ 36 Abs 4 DO.A) bei Besetzung bestimmter Posten ein besonderes Verfahren einzuhalten gehört ebenso wie Bestimmungen über die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens beim Abschluß von Dienstverträgen zum sogenannten schuldrechtlichen Teil eines KollV.

2. Dem einzelnen Bediensteten erwachsen aus Bestimmungen, die ein besonderes Verfahren bei der Besetzung von Posten vorsehen und Grundsätze über die Auswahl unter mehreren Bewerbern enthalten, - bloße Weisung an den Dienstgeber (Versicherungsträger) - keine Rechte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 80/75
    Entscheidungstext OGH 17.02.1976 4 Ob 80/75
    Veröff: Arb 9455 = IndS 1977 H5/1063

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0050893

Dokumentnummer

JJR_19760217_OGH0002_0040OB00080_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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