Norm
ArbVG §2 Abs2Rechtssatz
1. Die kollektivvertragliche Verpflichtung des Dienstgebers (§ 36 Abs 4 DO.A) bei Besetzung bestimmter Posten ein besonderes Verfahren einzuhalten gehört ebenso wie Bestimmungen über die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens beim Abschluß von Dienstverträgen zum sogenannten schuldrechtlichen Teil eines KollV.
2. Dem einzelnen Bediensteten erwachsen aus Bestimmungen, die ein besonderes Verfahren bei der Besetzung von Posten vorsehen und Grundsätze über die Auswahl unter mehreren Bewerbern enthalten, - bloße Weisung an den Dienstgeber (Versicherungsträger) - keine Rechte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0050893Dokumentnummer
JJR_19760217_OGH0002_0040OB00080_7500000_002