Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Ansprüche auf Schadenersatz gegen denjenigen, der sich fälschlich als Vertreter des Bestandgebers ausgegeben hat, begründen nicht Streitigkeiten nach § 49 Abs 2 Z 5 JN.Ansprüche auf Schadenersatz gegen denjenigen, der sich fälschlich als Vertreter des Bestandgebers ausgegeben hat, begründen nicht Streitigkeiten nach Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 5, JN.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0046781Dokumentnummer
JJR_19760219_OGH0002_0070OB00534_7600000_001