RS OGH 1976/2/25 3Ob12/76, 1Nd502/85, 1Ob2095/96m, 4Ob230/18d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1976
beobachten
merken

Norm

EO §79

Rechtssatz

Fehlt es an der gem § 79 EO erforderlichen Verbürgung der Gegenseitigkeit, so rechtfertigt sebst der etwaige Nachweis, daß österrische Exekutionstitel in anderen Staat vollstreckt werden, nicht eine Exekutionsbewilligung im Inland.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0002322

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten