RS OGH 2023/5/24 5Ob510/76; 1Ob527/80; 5Ob524/80; 1Ob718/81; 7Ob551/86; 6Ob645/88 (6Ob646/88); 6Ob54

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Veröffentlicht am 02.03.1976
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Rechtssatz

Eine in mäßigen und zumutbaren Grenzen gehaltene Veränderung des Verlaufes eines Servitutsweges auf einer Liegenschaft berührt die Identität des Rechtsobjektes als solches nicht. Dieser Grundsatz gilt auch für die Ersitzung eines Wegerechtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011751

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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