RS OGH 2024/7/3 3Ob523/76; 3Ob136/79; 3Ob88/87; 3Ob101/88; 3Ob91/24i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1976
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Norm

EO §222 Abs4 c
  1. EO § 222 heute
  2. EO § 222 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. EO § 222 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  4. EO § 222 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 222 gültig von 01.07.1992 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 150/1992

Rechtssatz

Rechtsgrundlage des Anspruches auf Einräumung einer Ersatzhypothek iS des § 222 Abs 4 EO ist ausschließlich der Umstand, daß ein nachfolgender Buchberechtigter bei Verteilung des Erlöses einer Pfandsache infolge unverhältnismäßiger Befriedigung eines vorrangigen Gläubigers nichts (oder nicht soviel) erhalten hat, obwohl er bei verhältnismäßiger Befriedigung der ihm im Rang vorausgehenden Gläubiger aus allen diesen Gläubigern zur Verfügung stehenden Pfandobjekten zum Zuge gekommen wäre. Diese Rechtsgrundlage erfordert keinerlei Rechtsbeziehungen des durch die unverhältnismäßige Zuweisung verkürzten Gläubigers zum Eigentümer der dem unverhältnismäßig befriedigten Gläubiger verhafteten weiteren Pfandobjekte.Rechtsgrundlage des Anspruches auf Einräumung einer Ersatzhypothek iS des Paragraph 222, Absatz 4, EO ist ausschließlich der Umstand, daß ein nachfolgender Buchberechtigter bei Verteilung des Erlöses einer Pfandsache infolge unverhältnismäßiger Befriedigung eines vorrangigen Gläubigers nichts (oder nicht soviel) erhalten hat, obwohl er bei verhältnismäßiger Befriedigung der ihm im Rang vorausgehenden Gläubiger aus allen diesen Gläubigern zur Verfügung stehenden Pfandobjekten zum Zuge gekommen wäre. Diese Rechtsgrundlage erfordert keinerlei Rechtsbeziehungen des durch die unverhältnismäßige Zuweisung verkürzten Gläubigers zum Eigentümer der dem unverhältnismäßig befriedigten Gläubiger verhafteten weiteren Pfandobjekte.

Entscheidungstexte

  • RS0003583">3 Ob 523/76
    Entscheidungstext OGH 02.03.1976 3 Ob 523/76
    EvBl 1976/232 S 491 = SZ 49/32 (zust Stölzle, AnwBl 1979,302 f)
  • RS0003583">3 Ob 136/79
    Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 136/79
    EvBl 1980/103 S 325 = SZ 52/181
  • RS0003583">3 Ob 88/87
    Entscheidungstext OGH 02.09.1987 3 Ob 88/87
    Auch; nur: Rechtsgrundlage des Anspruches auf Einräumung einer
    Ersatzhypothek iS des § 222 Abs 4 EO ist ausschließlich der Umstand,
    daß ein nachfolgender Buchberechtigter bei Verteilung des Erlöses
    einer Pfandsache infolge unverhältnismäßiger Befriedigung eines
    vorrangigen Gläubigers nichts (oder nicht soviel) erhalten hat,
    obwohl er bei verhältnismäßiger Befriedigung der ihm im Rang
    vorausgehenden Gläubiger aus allen diesen Gläubigern zur Verfügung
    stehenden Pfandobjekten zum Zuge gekommen wäre. (T1) = RZ 1988/3 S 17
  • RS0003583">3 Ob 101/88
    Entscheidungstext OGH 25.01.1989 3 Ob 101/88
    nur T1; SZ 62/14
  • RS0003583">3 Ob 91/24i
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 03.07.2024 3 Ob 91/24i
    vgl; Beisatz wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003583

Im RIS seit

02.03.1976

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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