RS OGH 1976/3/2 3Ob13/76

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Veröffentlicht am 02.03.1976
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Rechtssatz

Ähnlich wie eine Dienstbarkeit dadurch entstehen kann, daß der Eigentümer zweier Grundstücke das offenkundig dem anderes dienende Grundstück an einen anderen Eigentümer überträgt, kann der Eigentümerwechsel auch bei einem ursprünglich demselben Eigentümer gehörenden Grundstück einen Eigentumsveränderung iS § 418 Satz 3 ABGB zur Folge haben.Ähnlich wie eine Dienstbarkeit dadurch entstehen kann, daß der Eigentümer zweier Grundstücke das offenkundig dem anderes dienende Grundstück an einen anderen Eigentümer überträgt, kann der Eigentümerwechsel auch bei einem ursprünglich demselben Eigentümer gehörenden Grundstück einen Eigentumsveränderung iS Paragraph 418, Satz 3 ABGB zur Folge haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011119

Dokumentnummer

JJR_19760302_OGH0002_0030OB00013_7600000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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