Norm
ABGB §1494Rechtssatz
§ 1494 ABGB ist nicht eine die Ablaufshemmung im allgemeinen regelnde Vorschrift, sondern eine Spezialnorm, die die Hemmung der Verjährung für die in dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Fälle im besonderen regelt.Paragraph 1494, ABGB ist nicht eine die Ablaufshemmung im allgemeinen regelnde Vorschrift, sondern eine Spezialnorm, die die Hemmung der Verjährung für die in dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Fälle im besonderen regelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034639Dokumentnummer
JJR_19760303_OGH0002_0080OB00026_7600000_001