Rechtssatz
Läßt sich der Zeitpunkt des Wegfalles des Teilungshindernisses und damit die Länge des aus diesem Grunde erforderlichen Aufschubes nicht bestimmen, ist das auf Teilung gerichtete Klagebegehren abzuweisen ( anhängiges Verwaltungsverfahren zur Unterstellung eines Teiles der Liegenschaft unter den Denkmalschutz ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013339Dokumentnummer
JJR_19760303_OGH0002_0080OB00509_7600000_001