Rechtssatz
Nur die vertikale Teilung von Gebäuden ist zulässig, jedoch nur dann, wenn jeder Teil selbständig und ohne Inanspruchnahme des anderen benützbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013849Im RIS seit
04.03.1976Zuletzt aktualisiert am
12.06.2025