Norm
ABGB §147Rechtssatz
Die väterliche Gewalt umfaßt einen Inbegriff von Rechten (Standeswahl, Vermögensverwaltung, Zustimmung zur Eheschließung usw), die dem Vater seinem Kinde gegenüber zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0047976Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020