Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Behauptet der die Festsetzung eines Benützungsentgelts beantragende Miteigentümer zwar, daß eine vertragliche Regelung bestanden habe, sie aber nicht mehr bestehe, ist über das Begehren auf Festsetzung eines Benützungsentgelts im außerstreitigen Verfahren zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013555Dokumentnummer
JJR_19760309_OGH0002_0050OB00517_7600000_001