RS OGH 1979/5/17 2Ob506/76, 7Ob638/79

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Veröffentlicht am 12.03.1976
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Rechtssatz

Verletzung der primären Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern und damit der Beistandspflicht gegenüber der subsidiär unterhaltspflichtigen Ehegattin als schwere Eheverfehlung.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 506/76
    Entscheidungstext OGH 12.03.1976 2 Ob 506/76
  • 7 Ob 638/79
    Entscheidungstext OGH 17.05.1979 7 Ob 638/79
    Beisatz: Ebenso eine Entsprechung der Unterhaltspflicht in der Form, daß der Vater für das Kind nach Gutdünken irgendwelche Gegenstände oder Lebensmittel zur Verfügung stellt. (T1) Veröff: EFSlg 33953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0056475

Dokumentnummer

JJR_19760312_OGH0002_0020OB00506_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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