RS OGH 1976/3/23 5Ob536/76, 7Ob50/86

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Veröffentlicht am 23.03.1976
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Norm

ABGB §1061
ABGB §1318

Rechtssatz

Übernimmt der Verkäufer die vertragliche Nebenpflicht eine Waschmaschine anzuschließen, so kann der Käufer damit rechnen, daß der Verkäufer die Geschirrwaschmaschine durch einen entsprechend geschulten Fachmann anschließen lassen werde, sodaß er damit auch alle objektiv erforderliche Maßnahmen zwecks Befreiung von der Haftung nach § 1318 ABGB getroffen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020109

Dokumentnummer

JJR_19760323_OGH0002_0050OB00536_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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