RS OGH 2022/3/29 1Ob3/76, 3Ob123/88, 2Ob171/03s, 4Ob30/22y

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Veröffentlicht am 24.03.1976
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Rechtssatz

Der Streit über die Bestellung einer Prozeßkostensicherheitsleistung ist ein Zwischenstreit. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind daher als weitere Kosten des Zwischenstreites zu bestimmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0036016

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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