Norm
EO §7 AaRechtssatz
Die hinsichtlich Inhalt und Umfang völlig unbestimmte Exekutionsbewilligung zur Erwirkung von Unterlassungen kann keine taugliche Grundlage für die Verhängung einer Geldstrafe im Sinn des § 355 EO (vergleiche hiezu EvBl 1975/94) oder für die Bestimmung einer Sicherheit gemäß § 355 Abs 2 EO sein.Die hinsichtlich Inhalt und Umfang völlig unbestimmte Exekutionsbewilligung zur Erwirkung von Unterlassungen kann keine taugliche Grundlage für die Verhängung einer Geldstrafe im Sinn des Paragraph 355, EO (vergleiche hiezu EvBl 1975/94) oder für die Bestimmung einer Sicherheit gemäß Paragraph 355, Absatz 2, EO sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000313Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011