RS OGH 1976/3/31 Om5/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1976
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Norm

MSchG §14
MSchG §30

Rechtssatz

a) Keine verwechselbare Ähnlichkeit der (ua) für Weine eingetretenen Wortmarken "Donaufürst" und "Donaufels".

b) Ähnlichkeitsvergleich von Wortzeichen, die in einem nicht oder nur wenig kennzeichnungskräftigen ("schwachen") Bestandteil übereinstimmen.

c) Keine "mittelbare" Verwechslungsgefahr bei Übereinstimmung der Zeichen in einem rein beschreibenden Wortstamm.

Veröff: PBl 1976,118 = ÖBl 1976,123

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OPM0002:1976:RS0105394

Dokumentnummer

JJR_19760331_OPM0002_0000OM00005_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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