RS OGH 1976/4/1 7Ob556/76 (7Ob557/76), 1Ob615/93

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Veröffentlicht am 01.04.1976
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Norm

ABGB §1440 G

Rechtssatz

Das Kompensationsverbot nach § 1440 zweiter Satz ABGB gilt nur einseitig und schließt daher eine Aufrechnung des Bestohlenen bzw Hinterlegers gegen eine dem Dieb bzw dem Verwahrer zustehende Gegenforderung nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034006

Dokumentnummer

JJR_19760401_OGH0002_0070OB00556_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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