RS OGH 2024/12/16 11Os13/76; 9Os28/77; 16Os9/89; 15Os59/12h; 15Os79/23s; 14Os101/24w

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Veröffentlicht am 01.04.1976
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Rechtssatz

Konnte der Brand noch bevor er sich auf weitere Objekte ungehindert ausbreiten und den Umfang und die Intensität eines nicht mehr beherrschbaren Feuers erreichte, rechtzeitig und erfolgreich bekämpft werden, liegt das Stadium des (beendeten) Versuches vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090314

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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