RS OGH 1976/4/6 4Ob13/76, 9ObA249/94, 9ObA122/10x

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Veröffentlicht am 06.04.1976
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Norm

ABGB 1152 A
ABGB §1152 E
KollV für Gast - und Schankgewerbe allg

Rechtssatz

Das echte, von den Gästen freiwillig an das Bedienungspersonal gegebene Trinkgeld, ist zwar ein Einkommen doch kein Lohn des Dienstnehmers, der auf seinen Entgeltsanspruch anrechenbar wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029316

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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