RS OGH 1976/4/7 8Ob40/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1976
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Norm

ABGB §1325 E1
EKHG §12 Abs4

Rechtssatz

Wurde aus einem einheitlichen Unfallshergang ein ziffernmäßig bestimmter Schmerzengeldanspruch eingeklagt, kann nicht das gleiche Schmerzengeldbegehren bei Beurteilung des Sachverhaltes nach dem EKHG als vom Kläger wirksam geltend gemacht, bei Beurteilung des gleichen Sachverhaltes nach dem ABGB aber vom Kläger als nicht wirksam geltend gemacht, angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 40/76
    Entscheidungstext OGH 07.04.1976 8 Ob 40/76
    Veröff: JBl 1977,33 (dazu Jelinek, JBl 1977,1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031565

Dokumentnummer

JJR_19760407_OGH0002_0080OB00040_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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