Norm
ABGB §1325 CRechtssatz
Eine bloß leicht depressive Reaktion auf ein schweres Unfallereignis reicht nicht aus, um die Verlegung eines Verletzten in die höhere Gebührenklasse gerechtfertigt erscheinen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0030540Dokumentnummer
JJR_19760407_OGH0002_0080OB00038_7600000_001