Norm
ABGB §1325 D2bRechtssatz
Zur Höhe der Pflegekosten für einen Mann, der von seiner Frau gepflegt wird, nicht völlig hilflos ist, sondern nur für gewisse Bewegungen und Verrichtungen einer Unterstützung bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0030820Dokumentnummer
JJR_19760407_OGH0002_0080OB00041_7600000_001